Infos für Radfahrer
In einer Ortschaft müssen Sie immer hintereinander fahren. Außerhalb von Ortschaften dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren, ohne aber sich gegenseitig zu ziehen bzw. zu schieben. Aber in folgenden Situationen müssen Sie unbedingt hintereinander fahren:
- sobald ein Fahrzeug ihnen entgegenkommt oder Sie überholt
- an Kreuzungen
- an Bahnübergängen
- vor dem Scheitelpunkt einer Steigung
- in Kurven
- nachts und bei schlechter Sicht.
- An Kreuzungen oder an Bahnübergängen dürfen Sie an stehenden Autos rechts vorbei fahren – mit äußerster Vorsicht.
- Jede Richtungsänderung müssen Sie mit einer Armbewegung deutlich anzeigen.
- Es ist Ihnen untersagt, ein tragbares Musikgerät (MP3-Player o. ä.) zu benutzen.
- Halten Sie seitlichen Abstand zu abgestellten Fahrzeugen, damit Sie nicht mit plötzlich geöffneten Autotüren zusammenstoßen.
- Vergewissern Sie sich, dass Ihr Fahrrad sich in einem technisch guten Zustand befindet. Insbesondere das tadellose Funktionieren des Zubehörs, das von der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist, trägt dazu bei, Ihre eigene Sicherheit, sowie diejenige der anderen Verkehrsteilnehmer zu garantieren.
- Nach Einbruch der Nacht und vor Sonnenaufgang, sowie tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen, ist die Beleuchtung Ihres Fahrrads zwingend erforderlich. Für Ihre Sicherheit ist es wesentlich, dass man Sie, dank der Reflektoren und der Beleuchtung, rechtzeitig sieht.
- Vermeiden Sie es, unnötig lange im toten Winkel eines Fahrzeugs zu fahren.
Und was ist mit Rad fahrenden Kindern? - Kinder ab 6 Jahren dürfen auf öffentlichen Straßen und Wegen Rad fahren, vorausgesetzt, sie werden von einer Person begleitet, die älter als 15 Jahre ist.
- Kinder ab 10 Jahren dürfen allein auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen mit ihren Fahrrädern, Dreirädern, Tretrollern, Skateboards und Inline-Skates spielen, auf Bürgersteigen, in Fußgängerzonen und in öffentlichen Parks.
- Jedem Radfahrer, ob Kind oder Erwachsener, wird empfohlen, einen Helm zu tragen.



